Ab dem 1. November 2021 ist die Herstellung und Einfuhr von nicht gekennzeichneten Schuhen verboten.
Ab 1.April, 2023 Nicht serialisierten Schuhprodukten, die nach dem 1. Nov 2021 hergestellt oder importiert wurden, dürfen nicht mehr verkauft werden.
Ab 1.Nov, 2023 Importeuren ist es erlaubt Produkte nach der Zollabfertigung, in eigenen Lagerhäusern lokal in Kasachstan zu serialiserien.
Die aktuellsten Informationen über den Zeitpunkt der Kennzeichnungspflicht, Rechtsakte, technische Unterlagen sowie den Beginn der Erprobung neuer Produktgruppen finden Sie auf den Websites unserer Partner: Naqty Onim und QazMarka.